Die Ehrenamtskarte wird von der bay. Staatsregierung ausgestellt und ist in der Regel für drei Jahre gültig. Die Karte kann für ein Ehrenamt oder für einen freiwilligen Dienst ausgestellt werden. Die Vergünstigungen sind sehr vielfältig, und können sich ändern, deshalb recherchieren Sie bitte selbst auf der Internetseite der Ehrenamtskarte. Internetadresse: http://www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/index.php |
Mitteilung vom LRA Neustadt a.d. Aisch, vom 12.12.2016, wer bei uns in der Region Vergünstigungen anbietet.
Die Dokumente sind hier als PDF zusammengefasst und können heruntergeladen werden.
Wir wünschen viel Spaß beim stöbern.
(Ein Nachweis über die Mitgliedschaft bei der freiwilligen Feuerwehr ist erforderlich)